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HRS

Kartellamt ermittelt

Die HRS Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH teilt nicht die vorläufige Auffassung des Bundeskartellamts zur „Bestpreis-Klausel“ und widerspricht der Begründung, welche das Amt heute in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat.

GastroSpiegel, 11.02.2012 – Demnach ist die Behörde der Auffassung, Wettbewerbern werde die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen ‚Boden gut zu machen‘, der Wettbewerb unter den Onlinebuchungsplattformen sei damit gefährdet. Mehr in der aktuellen Ausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Abo-Bereich.

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