Internorga 2017 / Zukunftspreis
Bewerbungen bis Mitte Januar
Am 15. Januar 2017 endet die Bewerbungsfrist für den Internorga Zukunftspreis. Innovative Unternehmer können jetzt noch die Chance nutzen und Bewerbungen für die siebte Ausgabe der Branchen-Trophäe einreichen.

GastroSpiegel, 06.12.2016 – Neben den eigenen Einsendungen können auch Unternehmen für den Zukunftspreis empfohlen und vorgeschlagen werden. Sowohl Aussteller (Kategorie „Trendsetter Produkt“) als auch Besucher (Kategorie „Trendsetter Unternehmen“) der Internorga (17. bis 21. März 2017) dürfen in das Rennen um den begehrten Branchen-Award gehen.

Unter www.internorga.com/zukunftspreis gibt es die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Bewertungsverfahren. Aus allen Einreichungen wählt die Fachjury drei Finalisten aus – der Gewinner wird im Rahmen der festlichen Eröffnungsgala am Vorabend der Fachmesse in Hamburg gekürt.

Der Preis wird in vier Kategorien vergeben und honoriert seit 2011 Produkte, Dienstleistungen oder Strategien, die sich für Zukunftsverträglichkeit und Nachhaltigkeit einsetzen.

Den Bewerbern um den Zukunftspreis stehen vier Preiskategorien offen: In der Kategorie „Trendsetter Unternehmen – Gastronomie & Hotellerie“ sollen Unternehmen aus Hotellerie, Gastronomie, Catering oder Gemeinschaftsverpflegung demonstrieren, wie sich unternehmerisches Handeln und zukunftsgerichtetes Wirtschaften vereinen lassen. Produkte werden in den Kategorien „Trendsetter Produkt – Nahrungsmittel & Getränke“ und „Trendsetter Produkt – Technik & Ausstattung“ prämiert, wenn sie Nachhaltigkeit etwa durch Innovation, Umweltfreundlichkeit, Ressourcenschonung, Effizienz, Qualität oder Funktion anstreben. „Trendsetter Unternehmen – Artisan“ zeichnet Handwerksbetriebe wie Fleischer oder Bäcker aus, die zeigen, wie traditionelle Herstellungsweisen mit innovativen Technologien und nachhaltigem Wirtschaften harmonieren.

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