Kassengesetz 2020
„Zumutbarkeit und Praktikabilität“
Die neue Kassenführung ab 1. Januar 2020 wird immer noch in der breiten Öffentlichkeit diskutiert. Was das für Gastronomie-Betriebe bedeutet, erläutert Christian Bauer, CEO von Resmio.

GastroSpiegel, 31.12.2019 –Neben dem Weihnachtsgeschäft mussten sich viele Einzelhändler und Gastronomen bis zum Jahreswechsel um die Kassenführung kümmern, bei der sich zum 1. Januar 2020 einiges ändert. Das Kassengesetz regelt, dass alle getätigten Kasseneingaben protokolliert werden und Steuerhinterziehung auf diese Weise erschwert werden soll. Christian Bauer, Geschäftsführer von Resmio, betont: „Die wohl wichtigste Neuerung bei der Kassenführung ist die Einführung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, auch TSE genannt. Ab Januar 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme mit TSE ausgerüstet sein, damit die Buchungen in einem Restaurantbetrieb ausnahmslos aufgezeichnet werden können.“

Hinzu komme, dass das TSE durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert werden und folgende technische Voraussetzungen erfüllen muss:

  • Ein Speichermedium, damit Daten mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden können,
  • eine digitale Schnittstelle, um die Daten sicher an die Finanzbehörde zu übermitteln und
  • ein Sicherheitsmodul, um alle Kassenaktivitäten zu protokollieren.

Bestehende Kassensysteme müssen daher entweder aufgerüstet oder komplett ersetzt werden.

Meldepflicht beim Finanzamt

Gastronomiebetriebe, die elektronische Aufzeichnungssysteme wie eine Kasse verwenden, sind verpflichtet, dies dem zuständigen Finanzamt zu melden. Bauer betont: „Wichtig ist, dass die Art des Kassensystems und die Anzahl mitgeteilt werden. Gastronomen müssen die Meldung bis zum 31. Januar 2020 beim Finanzamt machen, sofern sie das Kassensystem vor 2020 angeschafft haben.“

Belegausgabepflicht

Ab 2020 muss jeder Gast einen Kassenbeleg bekommen, egal ob er nur einen Kaffee bestellt oder ein ganzes Vier-Gänge-Menü. Die Gäste sind allerdings nicht verpflichtet, diesen auch anzunehmen. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich von der Belegausgabepflicht befreien zu lassen (§ 148 der Abgabeverordnung). Christian Bauer erläutert: „Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität können Finanzbehörden Unternehmen von der Belegausgabepflicht befreien, wenn es sich um Verkäufe von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen handelt. Das ist der Fall in Bars, Restaurants und Cafés. Das Finanzamt entscheidet dann im Einzelfall darüber.“

Kassenschau

Seit 2018 kann das Finanzamt auch ohne Vorankündigung Kontrollen durchführen, was 2020 verstärkt passieren wird. Hier sollten Gastronomen darauf achten, dass ihre Kassenführung der neuen Verordnung entspricht und keine Lücken aufweist. Zwar sieht die TSE eine strenge Speicherung der Daten vor, Stornierungen sind aber trotzdem noch möglich, ohne dass dies als Manipulation aufgefasst wird. Tipp von Bauer: „Auf jeden Fall sollte eine fehlerhafte Buchung zeitnah korrigiert werden, um auf Nummer sicher zu gehen.“

Zusammenfassend sin laut Christian Bauer folgende Punkte für Gastronomen besonders wichtig:

  • Das Kassensystem auf die o.g. Voraussetzungen prüfen
  • Bei fehlenden Voraussetzungen des Kassensystems frühzeitig um einen Wechsel kümmern
  • Auf dem aktuellen Stand bleiben und die Meldungen der zuständigen Behörden verfolgen
  • Elektronische Kassen, die nicht mit der TSE nachgerüstet werden können, können noch bis zum 31. Dezember 2022 genutzt werden

Noch sei völlig offen, ob der Stichtag für das Kassengesetz steht, da es nicht möglich war, zirka zwei Millionen Kassensysteme bis zum 1. Januar zur Verfügung zu stellen. Neuer Stichtag soll frühestens Ende September 2020 sein. „Wichtig ist nur, dass alle elektronischen Kassensysteme in der Gastronomie über das TSE verfügen. Um die Umrüstung oder Neuanschaffung der Systeme zu erleichtern, bietet der Gesetzgeber eine Übergangsregelung bis 2022 an“, sagt Bauer abschließend.

Über Resmio

Die digitale Managementlösung von Resmio stärkt Gastronomen den Rücken und hilft ihnen dabei, ein erfolgreiches und einzigartiges Restaurant zu führen. Das Team um Geschäftsführer Christian Bauer begleitet Restaurantbesitzer auf dem Weg in die Digitalisierung und zeigt, wie sie neue Technologien in ihren Arbeitsalltag integrieren können. Mit Resmio als starken Partner an der Seite können Gastronomen Mitarbeiter und Gäste managen sowie die Performance ihres Business analysieren. Resmio wurde 2011 in Lüneburg gegründet. Seit 2017 ist Christian Bauer Geschäftsführer und führt das 30-köpfige Team nun vom Standort Nürnberg aus.

Drucken