Heizpilze / BMWi
Überbrückungshilfen für die Außengastronomie
Damit Gastronomen und Hoteliers ihre Außensaison zugunsten des Infektionsschutzes verlängern können, fördert die Bundesregierung ab sofort auch die Anschaffung der umstrittenen Heizpilze. Die Förderung kann im Rahmen der Überbrückungshilfe II, die für den Zeitraum September bis Dezember 2020 gilt, beantragt werden.

GastroSpiegel, 21.10.2020 – Da die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus anzustecken, nach bisherigen Erfahrungen in Innenräumen deutlich größer ist als im Freien, bevorzugen viele Außer-Haus-Gäste Sitzplätze im gastronomischen Außenbereich. Damit das auch in der diesjährigen Herbst- und Wintersaison möglich ist und die Gäste aus Sorge vor einer Ansteckung im Restaurant nicht fernbleiben, hat die Bundesregierung nun auf Drängen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) sowie des Städte- und Gemeindebundes (DStGB) die vorübergehende Verwendung von Heizpilzen gestattet. Im Rahmen der ab Oktober geltenden Überbrückungshilfe II, die ab dem 21. Oktober 2020 über die bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden kann, werden damit bis Ende dieses Jahres auch „Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in die Außenbereiche, wo die Ansteckungsrisiken geringer sind“ gefördert. Das teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einer offiziellen Pressemitteilung mit.

Hilfe für die „stark gebeutelte“ Branche

„Auch in den Herbst- und Wintermonaten ist eine funktionierende Außengastronomie ein Teil der Lösung“, sagte Thomas Bareiß, Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, dem „Handelsblatt“. Er ergänzt: „Deshalb möchten wir Heizpilze nicht nur ermöglichen, sondern in den laufenden Überbrückungshilfen II wird die Anschaffung sogar finanziell unterstützt.“ Damit solle der „stark gebeutelten“ Gastronomie in dieser schweren Zeit geholfen werden. Förderfähig sind beispielsweise die Anschaffung von Außenzelten oder Wärmestrahlern. Dies ergänzt die bereits zuvor mögliche Förderung von Hygienemaßnahmen, wie die Anschaffung von Desinfektionsmittel und Luftfilteranlagen.

„Wir lassen unsere Unternehmen in der Krise nicht allein“, verspricht Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Die Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni bis August 2020) an und soll kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten unterstützen.

Umstritten sind gasbetriebenen Heizpilze und elektrischen Heizstrahler, da sie zusätzliche Energie verbrauchen. Bei maximaler Leistung soll ein Heizpilz bis zu 3,5 Kilogramm CO2 pro Stunde ausstoßen, bei 40 Stunden in der Woche entstünden so bis zu vier Tonnen Kohlendioxid jährlich, berichtet die FAZ.

jb

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