HKI / Aerosolabscheider

Prüfverfahren nicht mehr verfügbar

Der Fachverband HKI weist darauf hin, dass zurzeit in keinem gültigen Normen- oder Richtlinienwerk eine Beschreibung eines Messverfahrens zur Festlegung der Aerosolabscheideleistung vorliegt, und warnt vor Vergabeklagen.

GastroSpiegel, 01.03.2024 – Aerosolabscheider dienen im Küchenlüftungssystem der Filterung und Reinigung der mit Fett, Wasser und durch den Kochprozess entstehenden Schadstoffen belasteten Abluft. Dies ist notwendig, um zum einen das nachgeschaltete Abluftsystem sauber zu halten und zum anderen die entstandenen Schadstoffe nicht in die Umwelt abzuleiten und etwaigen Geruchsbelästigungen vorzubeugen.

Um die Effizienz der Aerosolabscheider zu überprüfen, wurde vom VDI das Dokument VDI 2052 Blatt 1:1999-09 „Raumlufttechnische Anlagen für Küchen- Bestimmung der Rückhalteeffizienz von Aerosolabscheidern in Abluftanlagen von Küchen“ erarbeitet und veröffentlicht. In diesem Dokument war ehemals ein Testverfahren zur Bestimmung der Rückhalteeffizienz von Aerosolabscheidern in Abluftanlagen von Küchen beschrieben, mit dessen Hilfe von Fachplanern, Anlagenbauern und Anwendern eine Qualifizierung der einzubauenden Aerosolabscheider bei den jeweiligen Nennluftmengen möglich war.

Verfahren nicht übernommen

Dieses Dokument wurde allerdings 2010 mit dem Hinweis auf eine mögliche Anwendbarkeit von DIN 18869-5 2007-05 zurückgezogen. Im Unterschied zum in der VDI beschriebenen Fraktionsabscheideverfahren wurde in der DIN ein gravimetrisches Abscheideverfahren verwendet, welches zwar einfacher durchzuführen, jedoch ungenauer ist. Allerdings wurde die DIN mit der europäischen EN 16282-6:2020 ersetzt – in dieser wurde das Abscheideverfahren nicht übernommen. Somit gibt es zurzeit in keinem Normen- oder Richtlinienwerk eine Be-schreibung eines Messverfahrens zur Festlegung der Aerosolabscheideleistung, wie der HKI deutlichmacht.

Allerdings werden noch immer von den ausschreibenden Stellen die vorgenannte VDI-Richtlinie und das Blatt 1 aufgegriffen sowie die Vorlage der entsprechenden Prüfzeugnisse als Wertungs- und Vergabekriterium abgefragt. Da die VDI 2052 - Blatt 1:1999 zurückgezogen wurde, stellt die Referenzierung in der Ausschreibung einen vergabekritischen Vorgang dar, der laut HKI zur Vergabeklage führen kann.

Unkritischer wären Formulierungen in der Ausschreibung, die den Nachweis des Abscheidegrads mittels beliebiger Test-/Prüfungsverfahren verlangt. Der unmittelbare Vergleich von mit dem Angebotstext dann vorgelegten Prüfergebnissen dürfte somit jedoch bei der Angebotsprüfung schwierig werden. Den ausschreibenden Stellen wäre deshalb zu empfehlen, auf diesbezügliche Textpassagen zu verzichten, hebt der HKI hervor.

HKI / rl

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