Dehoga
Branche am Existenzlimit
Beherbergungsverbote und Sperrzeiten im Gastgewerbe als Corona-Schutzmaßnahmen sorgen bundesweit für Aufregung. Der Dehoga fordert die Aussetzung der Beherbergungsverbote sowie mehr Unterstützung für die Branche.

GastroSpiegel, 15.10.2020 – Als Reaktion auf steigende Corona-Infektionszahlen in Deutschland wurden am 14. Oktober beim Bund-Länder-Treffen Maßnahmen zur Eingrenzung der Pandemie beschlossen. Regelungen zur Kontaktbegrenzung sowie insbesondere Sperrzeiten betreffen direkt das Gastgewerbe. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) bezeichnet die Maßnahmen für die Branche als „existenzgefährdend“. Verbands-Präsident Guido Zöllick fordert: „Umso wichtiger ist jetzt, dass die Hilfen für das Gastgewerbe verlängert, ausgeweitet und nachhaltig verbessert werden.“

Zöllick ist sich der Verantwortung des Gastgewerbes in Zeiten der Pandemie bewusst. „Keine Frage, ein zweiter Lockdown muss verhindert werden“, betont er. Für die Betriebe habe die Gesundheit der Mitarbeiter und Gäste oberste Priorität. Zöllick ergänzt: „Unsere strikten Hygienekonzepte funktionieren. Hotels und Restaurants haben nachweislich nicht zum Anstieg der Infektionen beigetragen.“ Der Dehoga-Präsident appelliert an die Branche, bei den Anstrengungen nicht nachzulassen: „Die konsequente Einhaltung der AHA-Schutzmaßnahmen und intensives Lüften sind jetzt wichtiger denn je und solidarisch von allen umzusetzen.“

Kein Verständnis für Beherbergungsverbote

Scharfe Kritik übt der Dehoga an den Beherbergungsverboten für Gäste aus Risikogebieten, die einige Bundesländer inzwischen erlassen haben. „Nach dem Regelungs-Chaos und dem Frust bei Hoteliers wie Gästen ist es völlig inakzeptabel und nicht nachvollziehbar, dass sich die Bundesländer nicht darauf einigen konnten, die Beherbergungsverbote auszusetzen“, erklärt Guido Zöllick. Statt einer einheitlichen Regelung, wurde das Thema beim Bund-Länder-Treffen vertagt.

Der Verband appelliere dringend an die Bundesländer, die Beherbergungsverbote bis zur nächsten Runde am 8. November auszusetzen. Beherbergungsverbote würden nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Darin sieht sich der Verband dadurch bestätigt, dass das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg am 15. Oktober vom dortigen Verwaltungsgerichtshof mit sofortiger Wirkung ausgesetzt worden ist. Auch in anderen Bundesländern wurden Klagen gegen die Maßnahme eingereicht.

sn

Drucken