Dehoga / Mehrwertsteuer
Reduzierter Satz verlängert
Der Koalitionsausschuss hat die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Speisen in Restaurants auf sieben Prozent bis Ende 2022 beschlossen. Der Dehoga zeigt sich darüber zufrieden, kündigt aber an, sich weiter um eine Einbeziehung der Getränke unter den verringerten Mehrwertsteuersatz zu bemühen.

GastroSpiegel, 04.02.2021 – „Die Verlängerung der sieben Prozent Mehrwertsteuer über den 30. Juni 2021 hinaus schafft Perspektiven für die notleidenden Restaurants und lässt Hoffnung und Vertrauen in die Zukunft wachsen“, sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), angesichts des aktuellen Koalitionsbeschlusses zur verlängerten Mehrwertsteuersenkung. Er ergänzt: „Die Entscheidung ist eine wichtige Motivation für die Unternehmer, ihre Betriebe fortzuführen, und auch für die Beschäftigten eine mutmachende Botschaft.“

Dies sei nach Ansicht des Verbandspräsidenten nicht nur richtig und wichtig, sondern mache zudem Mut für die Zukunft. Denn wie eine Dehoga-Umfrage zeige, seien aktuell 74 Prozent der Gastronomiebetriebe trotz der November- und Dezemberhilfen in Existenznot, sodass die Stimmung wegen fehlender Öffnungsperspektiven von Verzweiflung geprägt sei, erklärt Guido Zöllick.

Kampf für Bars geht weiter

Zöllick fasst die Vorteile der reduzierten Steuersatzes zusammen: „Mit der Mehrwertsteuersenkung werden die Unternehmer in die Lage versetzt, nach der Öffnung Umsatzverluste durch zu erwartende Abstandsregelungen zu kompensieren, Kredite zu tilgen sowie irgendwann einmal wieder Rücklagen aufzubauen und in ihre Altersvorsorge zu investieren.“ Den aktuellen Koalitionsbeschluss versteht der Dehoga-Präsident dennoch nur als einen „weiteren wichtigen Teilerfolg“ des Verbandes, denn Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, könnten von der geltenden Steuersenkung bislang nicht profitieren. Daher werde der Verband nicht nachlassen, für eine Entfristung der Mehrwertsteuersenkung nach 2022 unter Einbeziehung der Getränke zu kämpfen, kündigt Zöllick an. Denn gerade diese Unternehmen seien „von der Pandemie ganz besonders gebeutelt“.

Dauerhafte Senkung gefordert

Zudem habe die Steuersenkung Zöllick zufolge seit Anfang November 2020 keine Relevanz, da im erneuten Lockdown ausschließlich Abhol- und Lieferservice möglich sind, deren Umsätze schon immer dem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterlagen, macht Zöllick deutlich. Diese Differenzierung könnte keiner nachvollziehen und auch aus diesem Grund sei die überfällige steuerliche Gleichbehandlung für Speisen dauerhaft zu entfristen. Desgleichen fallen für Fertiggerichte aus dem Supermarkt nur sieben Prozent an.

„Es wäre widersprüchlich, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab 1. Januar 2023 wieder mit 19 Prozent zu besteuern. Sieben Prozent Mehrwertsteuer stellen eine Stärkung der frisch zubereiteten Speisen, der regionalen Küche und der arbeitsintensiven Gastronomie dar“, betont der Dehoga-Präsident.

Darüber hinaus hatte sich der Verband für die ebenfalls beschlossene Erweiterung des Verlustrücktrags stark gemacht. „Die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal zehn Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung ist definitiv zu begrüßen“, erklärt Guido Zöllick abschließend.

jb

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