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 |  Roman Poppe  |  Branchen-News
BdS / IK / BVE

Zur Kasse gebeten

Ab 2024 sollen Hersteller und Inverkehrbringer für bestimmte Einweg-Lebensmittelverpackungen eine Sonderabgabe an das Umweltbundesamt zahlen. Ein Leitfaden des Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS) in Zusammenarbeit mit weiteren Verbänden erklärt, auf welche Einweg-Kunststoffverpackung diese Regelung zutrifft.

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