HOAI / EuGH / VBI
Verbindlichen Mindest- und Höchstsätze gekippt
Die Höchst- und Mindestsätze in der Honorarordnung für die Ingenieure und Architekten HOAI verstoßen nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen die Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit in den Mitgliedsstaaten der EU.
GastroSpiegel, 4.7.2019 – Die Bundesregierung muss nach dem Urteil des EuGHs die HOAI nun unverzüglich anpassen und die Pflicht zur Beachtung verbindlicher Mindest- und Höchstsätze abschaffen. Keine Partei eines nach dem EuGH-Urteil geschlossenen Planungsvertrages kann sich nunmehr auf die HOAI berufen, um eine Unter- oder Überschreitung des Honorarrahmens einzufordern.
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