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 |  Julia Auclair  |  Branchen-News

Potsdam beschließt Verpackungssteuer

Künftig zahlen Betriebe im Außer-Haus-Markt in Potsdam eine Steuer auf Einwegverpackungen von To-go-Lebensmitteln. Foto: Artem Labunsky / Unsplash

Mehrweggeschirr wird gefördert

30.09.2026 – Für Außer-Haus-Markt-Betriebe und Vending-Automaten-Betreiber in Potsdam gilt ab Anfang Oktober die Verpackungssteuer auf Speisen und Getränke in Einwegverpackungen. Die Anschaffung von Mehrweggeschirr-Lösungen wird hingegen gefördert.

Unternehmen in Potsdam, die To-go-Speisen und -Getränke in Einwegverpackungen abgeben, zahlen ab dem 1. Oktober auf jeden Becher, jede Dose sowie auf jedes Geschirr- oder Besteckteil in Einweg eine Steuer von 20 bis 50 Cent. Damit will die brandenburgische Hauptstadt auf Antrag der Stadtverordneten die Sauberkeit in der Stadt verbessern. Denn häufig würden Einwegbecher, Essensboxen oder Einwegbesteck im öffentlichen Raum oder in städtischen Abfallbehältern landen. Das belaste nicht nur die Umwelt, sondern verursache für die Stadt auch Kosten für Entleerung, Reinigung und Entsorgung, teilt die Stadtverwaltung mit.

Förderzuschüsse für Mehrwegverpackungen

Gleichzeitig unterstützt die Stadt die Betriebe mit Förderzuschüssen für die Anschaffung von Mehrweggeschirr-Lösungen sowie von dafür vorgesehenen Spülmaschinen. So erhalten Unternehmen je Betriebsstätte 500 Euro für den Systemnutzungsbeitrag bei einem Mehrwegpoolsystem-Anbieter oder aber für die Anschaffung von Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck, das nicht Teil eines Poolsystems ist. Darüber hinaus werden Spülmaschinen für die Reinigung der Mehrwegprodukte mit bis zu 2.000 Euro bezuschusst.

Recycling reicht nicht aus

Entscheidend für die Besteuerung ist der Einwegcharakter der Verpackung. Steuerlich relevant sind laut der Stadtverwaltung Gegenstände, die ihrer Zweckbestimmung nach nur einmalig oder kurzzeitig verwendet und typischerweise anschließend entsorgt werden. Eine Recyclebarkeit der Verpackungen für To-go-Lebensmittel reicht daher nicht aus, da diese erst nach der Abfallentsorgung wieder aufbereitet wird, während bei Mehrwegprodukten derselbe Gegenstand nach der Reinigung unmittelbar wiederverwendet werden kann.

Weitere Informationen sowie alle Unterlagen für den Antrag auf Förderung sind im Downloadbereich auf der Homepage der Stadt Potsdam zu finden.