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 |  Julia Auclair  |  Branchen-News

BGN-Sicherheitstipp

Um schwere Fettbrände durch Fritteusen in Restaurants und Großküchen zu vermeiden, hat die BGN verschiedene Sicherheitstipps zusammengestellt. Foto: BGN

Fettbrand in Großküchen und Restaurants verhindern

07.10.2026 – Fritteusen sind laut einer Studie für 25 Prozent der Küchenbrände verantwortlich. Die BGN gibt deshalb eine aktuelle Empfehlung an Betreiber von Restaurant- und Großküchen.

Wenn Fett überhitzt, kann es sich selbst entzünden und damit schwere Küchenbrände auslösen. Oft entstehen diese Fettbrände in Großküchen und Restaurants durch technische Defekte von Fritteusen und Fettbackgeräten sowie einem nachlässigen Umgang mit Fett, berichtet die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Sie beruft sich dazu auf eine Studie des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, wonach Fritteusen für 25 Prozent der Küchenbrände verantwortlich sind.

Temperaturbegrenzer für Fritteusen

Zwar verfügen moderne Geräte über einen eingebauten Temperaturbegrenzer und -regler. Diese seien jedoch laut Studie in zwei Dritteln der untersuchten Schadensfälle nicht funktionstüchtig. Um einen Fettbrand durch Fritteusen oder Fettbackgeräte zu verhindern, empfiehlt die BGN deshalb den Einsatz von elektronischen Schutztemperaturbegrenzern, weil deren Funktionalität gefahrlos überprüft werden könne. Frittiergeräte ohne Temperaturbegrenzer sollten Betreiber von Großküchen und Restaurants hingegen umgehend ausmustern, lautet der Appell der Berufsgenossenschaft.

Weitere Sicherheitstipps

Darüber hinaus sollten Köche und Küchenmitarbeiter weitere Tipps zur Vermeidung von Fettbränden beachten: Da festes Fett entflammen kann, wenn es auf glühende Rohrheizungen kommt, sollten stets flüssiges Fett oder Fettblöcke verwendet werden, rät die Genossenschaft. Zudem müsse immer ausreichend Fett eingefüllt werden, damit die Heizschlange vollständig bedeckt ist.

Auch verschmutztes Fett, das zu lange verwendet wurde, stellt ein Brandrisiko dar, betonen die Unfallverhütungsexperten. Denn dieses hat einen niedrigeren Flammpunkt als frisches und kann daher schneller entflammen. Ein regelmäßiger Austausch ist deshalb unverzichtbar.

Weitere Informationen zum Thema Brandschutz finden sich unter www.bgn.de.


Über die BGN
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung unter anderem für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie des Bäcker- und Konditorenhandwerks und der Fleischwirtschaft. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,8 Millionen Menschen in über 390.000 Betrieben.