Dehoga / Bundesregierung

Reformpaket mit wichtigen Impulsen
Die Reformen des Koalitionsausschusses der Bundesregierung wurden heute von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sowie CSU-Chef Markus Söder vorgestellt. Die Koalition hatte bis Mittwochabend mehr als 30 Maßnahmen festgelegt, die „Deutschland wieder flott“ machen sollen, wie Bundeskanzler Merz bei der Vorstellung des Reformpaketes sagte.
Demnach wird es eine Steuerreform geben sowie deutliche Lockerungen im Arbeitsrecht, beispielsweise die Ausweitung der Befristungen von Arbeitsverträgen und die Lockerung des Kündigungsschutzes für Topverdiener. Außerdem soll die Rentenreform so umgesetzt werden, wie sie von der Rentenkommission vorgeschlagen wurde, und beim Thema Minijobs wird es eine leichte Steueranhebung geben. Zudem einigten sich die Regierungspartner auf mehr Bürokratieabbau, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und auf ein Verbot der Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände.
Richtige Richtung
Laut Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbandes, gebe es im Reformpaket Ansätze, die in die richtige Richtung weisen. Ob und wann daraus spürbare Entlastungen für die Betriebe würden, entscheide sich in den sich anschließenden Gesetzgebungsverfahren. Schimke betont: „Gut ist, dass Minijobs für alle Beschäftigtengruppen erhalten bleiben sollen. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Branche. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass mit der angekündigten Erhöhung des Pauschalsteuersatzes von zwei auf fünf Prozent bereits eine Verteuerung geplant ist.“ Unbeantwortet bleibe außerdem die Frage, ob Minijobs durch zusätzliche Sozialabgaben noch weiter belastet werden. „Wenn die Bundesregierung die Bedeutung der unverzichtbaren Minijobs anerkennt, braucht es eine Beitragslast, die für Arbeitgeber tragbar bleibt“, hebt die Hauptgeschäftsführerin hervor.
Zentrale Forderung Wochenarbeitszeit nicht erfüllt
Sehr kritisch sieht der Dehoga, dass die dringend benötigte Wochenarbeitszeit nicht behandelt wurde. „Die Beschlusslage im Koalitionsvertrag ist dazu eindeutig. Gleichwohl gibt es bislang keinerlei Aussage dazu, wie die Bundesregierung mit der massiven Kritik der Arbeitgeber am Tarifvorbehalt umgehen will. Für das Gastgewerbe bleibt die Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ohne Wenn und Aber eine zentrale Forderung“, heißt es in der Dehoga-Mitteilung.
Positiv sei aus Sicht des Gastgewerbes die geplante Ausweitung der steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschläge, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie die Reduzierung von Berichts- und Dokumentationspflichten zu bewerten. „Diese Maßnahmen sind für unsere Betriebe in Zeiten gewaltiger Herausforderungen von großer Relevanz“, sagt Jana Schminke. Der Dehoga will die anstehenden Gesetzgebungsverfahren aktiv begleiten.





