GastroSpiegel, 04.01.2017 – Kostenloses Internet-Surfen ist in Gastronomie und Hotellerie ein beinahe schon selbstverständlicher Service. Doch auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2016 zur so genannten Störerhaftung drohen gewerblichen Betreibern offener WLAN-Netze weiterhin rechtliche Konsequenzen. Bei illegalen Downloads durch Nutzer können sie dazu verpflichtet werden, ihr Netz durch Passwörter zu sichern und einen Identitätsnachweis einzufordern.
„Das erschwert jedoch den Zugang zum Internet“, meint Gastronomieausstatter Vega und bietet eine Lösung: „Vega Mein Hot Spot“ ist ein abmahnsicheres WLAN speziell für die Gastronomie, das den bestehenden DSL-Anschluss ergänzt. Es ermöglicht den Gästen einen einfachen und schnellen Internetzugang. Da Betreiber nicht mit ihrer IP-Adresse in Erscheinung treten, sind sie auch ohne Identitätserfassung und Passwörter geschützt und können etwa bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte nicht belangt werden.
Dabei ist die Datensicherheit für alle Beteiligten gewährleistet: Die Router sind so eingerichtet, dass sämtliche Nutzer voneinander isoliert sind und keiner auf das Gerät eines anderen zugreifen kann. Auch die sensiblen Geschäftsdaten des Unternehmers sind geschützt, denn das offene Netz für die Gäste wird durch ein geschlossenes Netz für den Betreiber komplettiert.
Während sich Schadsoftware in selbst aufgesetzten Systemen ohne entsprechende Sicherheiten blitzschnell verbreiten kann, schützt „Vega Mein Hot Spot“ automatisch alle mit dem WLAN verbundenen Geräte. Eine starke Firewall blockt Hacker-Angriffe und Spam-Sendungen ab.