Tübingen ist kein Vorbild für Bayern
GastroSpiegel, 20.05.2025 – In Bayern soll es keine Verpackungssteuer geben. Das entschied im Mai der Ministerrat. „Eine kommunale Verpackungssteuer als örtliche Verbrauchsteuer würde eine weitere Belastung für die Wirtschaft und unsere Bürgerinnen und Bürger bedeuten“, kommentiert Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann. Eine solche Steuer würde nicht nur die im Koalitionsvertrag vereinbarten Erleichterungen für die Gastronomie unterlaufen, sondern auch einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten. „Wir wollen die Betriebe in jeder Hinsicht entlasten und nicht zusätzlich belasten. Die Einführung einer Verpackungssteuer wäre daher ein völlig falsches Signal“, betont Herrmann.
Auch wenn dem bayerischen Innenministerium bislang noch keine gemeindliche Satzung zur Erhebung einer Verpackungssteuer vorliege, kündigt Herrmann mit Blick auf etwaige kommunale Überlegungen an: „Wir werden als oberste Rechtsaufsichtsbehörde hierzu jedenfalls die erforderliche Zustimmung nicht erteilen, so dass die jeweils regional zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Genehmigung ablehnen muss. Die erforderlichen Änderungen im Kommunalabgabengesetz werden wir schnellstmöglich umsetzen und ein entsprechendes Verbot klar regeln.“
Mehrere Kommunen prüfen Einführung
Hintergrund der Ministerratsbehandlung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verpackungssteuer der Stadt Tübingen und deren Auswirkungen auf den Freistaat Bayern. Das höchste Gericht hatte in Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen für rechtmäßig erklärt, insbesondere widerspreche diese nicht bundesrechtlichen Vorgaben. In der Folge hatten mehrere Kommunen, wie beispielsweise die Stadt Köln, angekündigt, dem Tübinger Beispiel folgen zu wollen (wir berichteten).
Verbände begrüßen Entscheidung im Freistaat
Auf die Entscheidung in Bayern haben verschiedene Interessenverbände positiv reagiert. So schreibt der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS): „Mit dieser Entscheidung sendet das bayerische Kabinett ein klares Zeichen gegen zusätzliche Belastungen für Betriebe sowie Bürgerinnen und Bürger – und zeigt, dass es die Bestrebungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau ernst nimmt.“ Solche Abgaben würden kaum finanziellen Ertrag versprechen, aber erheblichen bürokratischen sowie wirtschaftlichen Aufwand verursachen.
Der BdS warnt zudem vor den negativen Auswirkungen einer Verpackungssteuer auf die Wirtschaft vor Ort. Der hohe Verwaltungsaufwand, die finanziellen Belastungen und zwangsläufige Preisanpassungen könnten Gäste abschrecken – mit spürbaren Folgen für die ohnehin angespannte wirtschaftliche Situation vieler gastronomischer Betriebe. „Ein Rückgang der Besucherzahlen gefährdet Existenzen in der Gastronomie und wirkt sich letztlich auch negativ auf die lokale Wirtschaft aus“, mahnt Kristina Harrer-Kouliev, Leiterin der BdS-Rechtsabteilung. Sie gibt zudem zu bedenken: „Anstatt Bürokratie abzubauen – wie es die Bundesregierung angekündigt hat – würde sie mit solchen Regelungen auf kommunaler Ebene massiv ausgebaut.“ Der Verband hoffe nun, dass weitere Bundesländer dem Beispiel Bayerns folgen.
sn