GastroSpiegel, 19.08.2025 – Ein beschädigtes Kabel, wacklige Kontakte, schlechte Anschlüsse – es kann schnell brenzlig werden, wenn Elektroinstallationen und elektrische Betriebsmittel nicht in einwandfreiem Zustand sind, teilt die BGN mit. Die vermeintlichen Kleinigkeiten bleiben demnach häufig unbemerkt, sind aber die Ursache der meisten Elektrobrände – auch am Arbeitsplatz.
Schon der Knick in einer älteren Leitung oder das gequetschte Kabel können laut BGN zu drastischen Konsequenzen führen. Die Berufsgenossenschaft weist darauf hin, dass sich die Folgen einer schadhaften Isolierung noch leicht nachvollziehen ließen, doch der erhöhte Widerstand und die daraus resultierende Wärmeentwicklung in einer gequetschten Leitung seien schon weniger offensichtlich zu erkennen, aber ebenso gefährdend.
Fachgerecht prüfen – nicht manipulieren
Offensichtlich ist es hingegen, dass etwas im Argen liegt, wenn Sicherungen auslösen. Wer sich darüber ärgert, dass ständig eine Sicherung „fliegen geht“, sollte seine elektrischen Einrichtungen durch Fachkräfte prüfen lassen. Für alle Betreiber, die keine Fachkräfte nutzen, hat die BGN einen wichtigen Hinweis: Elektrische Einrichtungen zu manipulieren ist gefährlich und kostet im Brandfall den Versicherungsschutz. Außerdem folgt eine Anzeige wegen fahrlässiger Brandstiftung.
Zu viele Elektrogeräte über ein und dieselbe Steckdose zu versorgen, ist laut Genossenschaft ebenfalls keine gute Idee. Das könne zur Überlastung führen, wozu die Stromleitung gar nicht beschädigt sein müsse. Absolut tabu sei auch das Hintereinanderschalten (Kaskadieren) von Mehrfachsteckdosen.
Schäden vermeiden
Wer die genannten Fehler und daraus folgende Schäden vermeiden will, für den bietet die BGN die Checkliste „Schutz vor Elektrobrand“ (www.bgn.de, Shortlink = 1789) an. Laut Berufsgenossenschaft ist jeder, der sich daran orientiert, schon ein ganzes Stück weit auf der sicheren Seite.
Dennoch sollte vorbeugend auch das „Alarmieren und Evakuieren“ geübt werden (siehe Kasten unten).
rl
Alarmieren und Evakuieren
Mit der DGUV-Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ gibt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) besonders Unternehmern kleiner und mittelständischer Betriebe eine Arbeitshilfe an die Hand, mit der die Verantwortlichen im Betrieb die notwendigen Maßnahmen für die Alarmierung und Evakuierung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln können. Das geht von der Frage, wer ortsfremde Kunden und Besucher oder auf Hilfe angewiesene Beschäftigte unterstützt über die Einrichtung von Sammelpunkten bis hin zur Organisation der Ersten Hilfe. Checklisten beispielsweise für Sicherheitshinweise und Beschilderungen oder Meldewege und Sofortmaßnahmen sind hilfreiche Informationen zur Vorbereitung auf den Fall der Fälle.
Die BGN rät, den Ernstfall zu proben, also im Rahmen von betrieblichen Unterweisungen und Alarmübungen zu trainieren. So können die praxisbezogenen Lösungswege der Handlungshilfe an die Gegebenheiten im Betrieb angepasst werden.
Hier geht es zum Download der Broschüre „Alarmierung und Evakuierung“