Im aktuellen Flyer „Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden“ erläutert die BGN den neuen Kohlenmonoxid-Grenzwert für Raumluft, der für viele Shisha-Bars das Aus bedeuten könnte.
GastroSpiegel, 04.07.2024 – Anfang dieses Jahres wurde auf Initiative der EU der Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid (CO) in der Raumluft herabgesetzt – und zwar von 35 mg/m3 auf nunmehr 23 mg/m3. Das sind laut BGN 20 „Parts per million“ (ppm). Zur Sicherheit von Mitarbeitern darf daher die durchschnittliche Konzentration in einer Arbeitsschicht diesen Wert nicht überschreiten. In diesem Konzentrationsbereich kommt es noch nicht zu akuten Vergiftungen. Der Grenzwert gilt für alle Branchen.
Eine besondere Brisanz hat der Grenzwert für Shisha-Bars, da die glühende Kohle dort viel CO freisetzt. So viel sogar, dass zur Einhaltung des Grenzwertes pro betriebener Wasserpfeife nunmehr 200 Kubikmeter Frischluft pro Stunde (bisher 130) in den Gastraum zugeführt werden müssen – für viele Shisha-Bars unmöglich.
Gefahren minimieren
Zur Minimierung von Gefahren gilt deshalb der Grundsatz: So wenig Kohle wie möglich verwenden. Ohne den Verlust an Rauchgenuss gibt es als Alternative auch elektrisch betriebene Heizköpfe oder geprüfte Katalysatoren. Die elektrische Variante vermeidet das giftige CO vollständig. Das gilt sogar für den Primärstrom, den Raucher direkt inhalieren. Katalysatoren reduzieren die CO-Freisetzung nur im Raum, aber immerhin um 80 bis 90 Prozent. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Shisha-Kaminaufsätze für nur ein Kohlenstück („One Cube“) zu verwenden. Damit wird die giftige CO-Freisetzung in den Raum um zirka zwei Drittel gemindert.
Die beiden erstgenannten Maßnahmen erlauben Shisha-Genuss ohne besonders hohe Anforderungen an die Lüftung des Gastraums. Hier genügt schon eine gewöhnliche Gaststättenlüftung. Ansonsten müssen alle Räume einer Shisha-Bar sehr gut belüftet sein, damit das entstehende Kohlenmonoxid entweichen kann.
Aktueller Flyer
Unter www.bgn.de/shisha steht der aktuelle Flyer „Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden“ zum Download auf Deutsch, Türkisch und Arabisch bereit. Hier sind alle Schutzmaßnahmen für einen sicheren Rauchgenuss zu finden.
Zusätzlich wird der BGN-Lüftungsexperte Peter Rietschel in einem Online-Treff informieren, wie der Grenzwert in Shisha-Bars eingehalten werden kann. Das Webinar findet statt am 11. Juli 2024 von 14 bis 15 Uhr. Die Anmeldung erfolgt unter bgn.de/shisha-treff.
rl