HKI

Leitfaden gegen Preisabsprachen

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des HKI wurde der Compliance Leitfaden verabschiedet. Darin wird klar geregelt, wie gesetzkonformes Verhalten aussieht.

GastroSpiegel, 16.08.2013 – Adam Smith, der Begründer der klassischen Nationalökonomie, sagte: „Menschen derselben Branche treffen sich selten, sogar zur Erheiterung und Zerstreuung, aber wenn sie es tun, dann enden die Gespräche in einer Verschwörung gegen die Öffentlichkeit oder in einer Absprache die Preise zu erhöhen.“ Um dieser Behauptung entgegenzutreten haben die im HKI organisierten Unternehmen auf der diesjährigen Mitgliederversammlung den HKI Compliance Leitfaden verabschiedet. Darin ist beispielsweise aufgeführt, was auf Sitzungen erlaubt und was verboten ist.

Laut Leitfaden muss in jeder Sitzung mindestens ein Mitarbeiter der HKI-Geschäftsstelle anwesend sein. Dieser ist, gemeinsam mit dem Sitzungsleiter, für die Einhaltung des formalen und ordnungsmäßigen Sitzungsverfahrens verantwortlich. Unzulässige Themen auf Verbandssitzungen, die genannt werden, sind beispielsweise solche, die das Kartellrecht und den so genannten Geheimwettbewerb (z.B. bei Ausschreibungen) verletzen und bei denen es sich um unternehmensinterne Informationen oder Daten handelt. Dagegen erlaubt sind Themen, die den jeweiligen Themenkreis betreffen: zum Beispiel allgemeine Konjunkturdaten, aktuelle Gesetzesvorhaben und deren Folgen für die Gesamtheit der Mitgliedsunternehmen sowie Diskussionen über Lobbyaktivitäten des HKI.

Gesetzeskonformes Verhalten

Der Leitfaden soll ein gesetzeskonformes Verhalten sicherstellen und weist darauf hin, dass bei Verstößen gegen das Kartellrecht mit drastischen Folgen zu rechnen ist. „Wir legen höchsten Wert darauf, dass das Kartellrecht bei jeder Verbandsaktivität ausnahmslos beachtet wird“, heißt es deshalb im HKI Compliance Leitfaden. In dem neun-seitigen Werk wird außerdem geregelt, wie mit Statistik, Messen und vertraulichen Mitgliederinformationen umzugehen ist. Und auch das Thema Korruption wird behandelt. Die Verhaltensvorschriften sind sowohl für die Mitarbeiter der Geschäftsstelle, als auch für die Mitglieder selbst bindend.

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