EU-Verordnungen

Energieeffizienter beleuchten

Zwei neue EU-Verordnungen zur Beleuchtung sind bereits in Kraft getreten und regeln die Mindestenergieeffizienzanforderungen für alle Beleuchtungsprodukte. Das neue EU-Label für Beleuchtung schafft zusätzliche Transparenz über die Energieeffizienz aller Lampentypen.

GastroSpiegel, 24.01.2013 – Die EU-Ökodesign-Verordnung für gerichtete Beleuchtung gilt seit dem 1. Januar 2013. Durch diese Verordnung wird eine Energieeinsparung von jährlich 25 Terawattstunden bis 2025 in der EU erwartet. Die gerichtete Beleuchtung umfasst Lampen mit gebündeltem Licht, die mindestens 80 Prozent ihres Lichtstroms innerhalb eines definierten Winkels ausstrahlen. Die in der Ökodesign-Verordnung festgelegten Mindestanforderungen an die Energieeffizienz werden dazu führen, dass bestimmte Technologien aus dem Markt verdrängt werden.

Mit Wirksamkeit der ersten Stufe der Verordnung am 1. September 2013 werden beispielsweise verspiegelte Glühlampen die Energieeffizienzanforderungen nicht mehr erfüllen. Mit Inkrafttreten der zweiten Stufe am 1. September 2014 werden Halogenlampen mit geringer Energieeffizienz ausgeschlossen. Im Bereich der gerichteten Beleuchtung steht bereits heute eine große Bandbreite energieeffizienter Produkte für den Einsatz im privaten und gewerblichen Bereich zur Verfügung. Die Verordnung stellt zusätzlich die Qualität der Lampen sicher, unter anderem durch Mindestanforderungen an Lebensdauer und Schaltfestigkeit.

Energieeffizienzklassen A+ und A++

Die EU-Label-Verordnung für generelle Beleuchtung ist bereits am 16.Oktober 2012 in Kraft getreten und wird am 1. September 2013 wirksam. Sie regelt die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten für Haushalts-, Büro- und Straßenbeleuchtung und soll dazu beitragen, den europäischen Stromverbrauch bis 2025 jährlich zusätzlich um etwa 100 Terawattstunden zu senken. Neu ist unter anderem die Einführung der Energieeffizienzklassen A+ und A++. Diese können zukünftig insbesondere von LED-Lampen erreicht werden. Auch hier gelten neue Regelungen. Die LED-Technologie benötigt bei vergleichbarem Lichtstrom in der Regel etwa 80 Prozent weniger Strom als Glühlampen. Mit der Weiterentwicklung der LED-Technologie und dem Einsatz von sogenannten OLEDs, organischen Leuchtdioden, sind in den nächsten Jahren weitere Energieeinsparungen zu erwarten.

Um die Einsparpotenziale voll auszuschöpfen und den Verbrauchern die Vorteile energieeffizienter Beleuchtung nahezubringen, fordert die Deutsche Energie-Agentur (Dena) Hersteller und Handel dazu auf, die Aspekte Energieeffizienz und Produkteigenschaften anschaulich und differenziert zu vermitteln.

Weitere Informationen finden sich unter www.dena.de/oekodesign. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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