Übernachtungssteuer teilweise verfassungswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass die Satzungen der Städte Trier und Bringen am Rhein für die Erhebung so genannter Bettensteuern im vollen Umfang unwirksam sind.
GastroSpiegel, 12.07.2012 – Schon seit ihrer Einführung ist die so genannte Bettensteuer den Hoteliers ein Dorn im Auge. Klar, dass mehrere Klagen gehen die von den Kommunen in vielen Städten eingeführte Sondersteuer auf juristische Gegenwehr gestoßen ist. Nun ist das erste Urteil gefällt worden. „Wir begrüßen diese richtungsweisende Entscheidung des Gerichts“, sagte Dehoga-Präsident Ernst Fischer nach der Urteilsverkündung.